Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Elterngeld beantragen

Sie sind nach der Geburt für Ihr Kind da? Dafür unterbrechen Sie Ihren Beruf oder arbeiten nicht in Vollzeit. Ersetzen Sie einen Teil Ihres entfallenden Einkommens durch Elterngeld.

Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides. Davon profitieren beide Elternteile. Entscheiden Sie, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld möchte. Geben Sie dies für beide Elternteile in Ihrem Antrag an. Sie bekommen Elterngeld rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.

  • Basiselterngeld bekommen Sie während der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes.
  • ElterngeldPlus bekommen Sie auch noch danach.

Beantragen Sie für besonders früh geborene Kinder zusätzliche Elterngeldmonate. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. Sie erhalten dann mindestens 300 Euro Basiselterngeld im Monat. Wenn Sie sich für Elterngeld Plus entscheiden, bekommen Sie mindestens 150 Euro monatlich. Dafür beziehen Sie das Elterngeld Plus doppelt so lange.

Voraussetzungen

Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie wohnen in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt). In Ausnahmefällen bekommen Sie auch Elterngeld, wenn Sie
    • in einem Mitgliedsstaat der EU,
    • in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
    • in der Schweiz wohnen.
  • Sie betreuen und erziehen das Kind selbst und leben zusammen mit ihm in einem Haushalt.
  • Sie arbeiten maximal 32 Stunden in der Woche.

Dies gilt für die Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Im Jahr vor der Geburt hatten Sie maximal 250.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen.
  • Gemeinsam mit dem anderen Elternteil haben Sie nicht mehr als 300.000 Euro verdient.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes.

Verfahrensablauf

  • Starten Sie den Online-Antrag.
  • Beantworten Sie die Fragen und füllen Sie die Felder aus.
  • Wenn Sie alles angegeben haben, schicken Sie Ihren Online-Antrag ab.
  • Sie finden Ihre persönlichen Unterlagen für den Antrag anschließend im Postfach Ihres Servicekontos. Drucken Sie diese aus. Unterschreiben Sie sie und schicken Sie den unterschriebenen Antrag zusammen an die L-Bank. Denken Sie dabei bitte an weitere Unterlagen, z. B. die Geburtsurkunde. Sie können den Antrag nicht selbst ausdrucken? Dann sendet Ihnen die L-Bank Ihre persönlichen Unterlagen per Post zu.

Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.

Sie können für jeden Elternteil einen separaten Antrag stellen. In diesem Fall muss jeder Elternteil den Antrag des anderen unterschreiben. Die L-Bank prüft Ihren Antrag. Danach schickt sie Ihnen einen persönlichen Bescheid.

Das Elterngeld bekommen Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.

Beispiel: Ihr Kind ist am 15. geboren. Die Bundeskasse überweist das Geld also am 15. jedes Monats.

Bis das Geld auf Ihrem Konto ist, vergehen in der Regel 2 bis 3 Werktage.

Mit der ersten Zahlung überweist die Bundeskasse auch zurückliegende Monate.

Sie können den Termin für die Auszahlung nicht ändern. Eine Überweisung als Einmalbetrag ist nicht möglich.

Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie der L-Bank Folgendes mitteilen:

  • Ihre wöchentliche Arbeitszeit ändert sich.
  • Sie gehen wieder arbeiten. Dies gilt auch für geringfügige oder kurzfristige Tätigkeiten.

Die L-Bank prüft dann Ihren Anspruch auf Elterngeld. Sie klärt, ob Sie zusätzliches Elterngeld oder weniger Elterngeld bekommen. Haben Sie zu viel Elterngeld bekommen, müssen Sie es zurückzahlen.

Fristen

Beantragen Sie das Elterngeld möglichst bald. Rückwirkend erhalten Sie es nur für maximal drei Lebensmonate.

Beispiel: Ihr Kind wurde am 10.08.2022 geboren. Sie beantragen Elterngeld ab der Geburt. Der Antrag ist am 04.12.2022 bei der L-Bank.

  • Lebensmonat: 10.08.2022–09.09.2022: 3. Monat rückwirkend
  • Lebensmonat: 10.09.2022–09.10.2022: 2. Monat rückwirkend
  • Lebensmonat: 10.10.2022–09.11.2022: 1. Monat rückwirkend
  • Lebensmonat: 10.11.2022–09.12.2022: Antragseingang

Achtung: Die L-Bank berechnet die Frist ab dem Tag, an dem der unterschriebene Antrag bei ihr ankommt.

Die L-Bank bearbeitet Ihren Antrag erst, wenn er unterschrieben bei ihr ankommt. Dies gilt auch, wenn Sie ihn online gestellt haben.

Unterlagen

Wenn Sie alle Fragen beantwortet und alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Unterlagenliste. Diese Liste passt zu Ihren Angaben. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Antrag beilegen müssen. Sie können keine digitalen Unterlagen hochladen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie der L-Bank Unterlagen mit einer E-Mail senden.

Kosten

Der Antrag auf Elterngeld ist für Sie kostenlos.

Sonstiges

Die L-Bank berechnet Ihr Einkommen für das Elterngeld. Sie zieht dabei pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.

Sie berechnet das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Folgende Monate mit geringerem Einkommen klammert sie aus diesem 12-Monats-Zeitraum aus:

  • Monate mit Mutterschaftsleistungen
  • Monate, in denen Sie Elterngeld für ein früher geborenes Kind bekommen haben
  • Monate, in denen Ihr Einkommen wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung geringer war
  • Monate, in denen Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben

Die L-Bank berechnet das Elterngeld stattdessen mit weiter zurückliegenden Monaten.

Andere Sozialleistungsträger rechnen Elterngeld auf ihre Leistungen an. Dazu zählen das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet, erhalten Sie einen Elterngeld-Freibetrag. Der Elterngeld-Freibetrag entspricht Ihrem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt. Er beträgt höchstens 300 Euro. Sie bekommen dann Elterngeld mindestens in Höhe des Freibetrags. Dies gilt auch, wenn Sie gleichzeitig andere Sozialleistungen bekommen.

Steuerliche Behandlung

Das Elterngeld ist steuerfrei, fällt aber unter den Vorbehalt der Progression. Das heißt: In einem ersten Schritt rechnet das Finanzamt es Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzu. Damit berechnet es Ihren Steuersatz. Im zweiten Schritt wendet es diesen Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte – ohne das Elterngeld – an.

Für adoptierte Kinder bekommen Sie Elterngeld ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Verfahren zur Adoption noch nicht abgeschlossen ist, Sie das Kind jedoch mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben. Nach dem 8. Geburtstag des Kindes bekommen Sie für adoptierte Kinder kein Elterngeld mehr.

Hinweis zum Kinderzuschlag:

Wenn Sie im Bezug von Elterngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag.Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasseprüfen und den Antrag direkt online stellen.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank)

Freigabevermerk

21.09.2022 Landeskreditbank Baden-Württemberg