Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Ersatzschule - Genehmigung zum Betrieb beantragen

Eine Privatschule ist eine Ersatzschule, wenn im Land entsprechende öffentliche Schulen bestehen. Auch die Freien Waldorfschulen sind Ersatzschulen.

Voraussetzungen

  • Der Unternehmer oder die Unternehmerin sowie die Vertretungsbefugten müssen persönlich zuverlässig sein.
  • Die private Schule steht in ihren Lehrzielen und Einrichtungen nicht hinter den bestehenden öffentlichen Schulen zurück. Dies gilt auch für die wissenschaftliche Ausbildung ihrer Lehrkräfte.
  • Eine Sonderung der Schüler und Schülerinnen nach den Besitzverhältnissen der Eltern wird nicht gefördert.
  • Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte muss genügend gesichert sein.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Ersatzschule müssen Sie schriftlich beantragen.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben über das Unternehmen - bei Einzelpersonen:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort
    • Staatsangehörigkeit
  • Angaben über das Unternehmen - bei juristischen Personen:
    • Name, Art und Sitz
    • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder
  • Bezeichnung der Schule
  • Ort, an dem die Schule errichtet werden soll
  • Lage des Schulgebäudes
  • Anzahl, Art und Größe der Unterrichtsräume
  • Angabe, für welches Geschlecht die Schule bestimmt ist und ob mit ihr ein Schülerheim verbunden werden soll
  • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit der Schulleitung und aller Lehrkräfte
  • Angaben über Lehrgegenstände, Lehrziel, Aufbau und Ausbildungsdauer

Sollten nach erfolgter Genehmigung Änderungen eintreten, müssen Sie die zuständige Stelle davon unterrichten.

Fristen

rechtzeitig vor dem geplanten Unterrichtsbeginn

Unterlagen

  • Lebenslauf des Einzelunternehmers oder der Einzelunternehmerin
  • bei juristischen Personen: Lebenslauf aller geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder sowie der Gesellschafter und Gesellschafterinnen
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags
      • Satzung
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • Nachweis über die Befähigung der Lehrer zur Unterrichtserteilung
    Dieser Nachweis kann entfallen, wenn die Person als Schulleiter oder Schulleiterin beziehungsweise Lehrkraft an einer öffentlichen Schule unterrichtet.
  • Abschrift der mit den Lehrkräften vereinbarten Arbeitsverträge
  • Angaben über Schulgeld, Schulgeldermäßigung und Lernmittelfreiheit sowie über sonstige Kosten, die mit dem Besuch der Schule im Zusammenhang stehen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Baurechtsbehörde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde

Im Einzelfall kann die genehmigende Behörde weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit zu treffen.

Hinweis: Das Führungszeugnis kann für Personen, die im Dienst einer Gemeinde, eines Landkreises, des Landes, des Bundes stehen, entfallen. Das gilt auch für Personen, die bei einer Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts beschäftigt sind.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular für die juristische Person selbst ausfüllen. Für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen müssen Sie jeweils die personenbezogenen Unterlagen einreichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere).

Bei Personengesellschaften, die nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), muss jeder geschäftsführende Gesellschafter einen Antrag auf Erlaubnis stellen und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

Kosten

  • Im Bereich des Kultusministeriums: EUR 250,00 - 1.000
  • Im Bereich des Sozialministeriums: EUR 25,00 - 1.000

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer hängt von Umfang und Schwierigkeit der Prüfung ab. Eine generelle Aussage ist nicht möglich.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Regierungspräsidium auf.

Sonstiges

Die Genehmigung gilt in den meisten Fällen unbefristet.

Tipp: Nach Ablauf von drei Jahren ab Unterrichtsaufnahme (Wartefrist) können Ersatzschulen Zuschüsse des Landes beantragen.

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat.

Vertiefende Informationen

  • Staatliche Anerkennung beantragen

Freigabevermerk

23.05.2024 Kultusministrium und Sozialministerium Baden-Württemberg