Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten anmelden

In der Regel dürfen Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender an jeder Messe, Ausstellung oder jedem Markt teilnehmen. Der Veranstalter kann aber die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen interessierte Personen ausschließen, vor allem wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.

Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern muss nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

Voraussetzungen

  • Als teilnehmender Gewerbetreibender benötigen Sie auf behördlich festgesetzten Messen, Ausstellungen und Märkten grundsätzlich keinen Gewerbeschein (d.h. keine Bescheinigung darüber, dass Sie eine Gewerbeanzeige erstattet haben) und nur bei der Ausübung bestimmter Berufe eine Gewerbeerlaubnis oder eine Reisegewerbekarte..
  • Wenn Sie auf einer Veranstaltung das Bewachungsgewerbe, das Versteigerergewerbe, das Gewerbe der Makler, Bauträger oder Baubetreuer oder der Wohnimmobilienverwalter, das Versicherungsvermittler- oder das Versicherungsberatergewerbe , das Gewerbe eines Finanzanlagenvermittlers, eines Honorar-Finanzanlagenberaters oder eines Immobiliardarlehensvermittlers ausüben möchten, müssen Sie hierfür dieselben Voraussetzungen erfüllen, die bei der Erteilung einer Erlaubnis für die Ausübung dieses Gewerbes sonst gelten (beispielsweise Sachkundenachweis oder Berufshaftpflichtversicherung); anderenfalls kann Ihnen die zuständige Behörde die Teilnahme an der Veranstaltung untersagen .
  • Wenn Sie auf bestimmten Veranstaltungen (Spezialmarkt oder Jahrmarkt) das Reisegewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine Reisegewerbekarte.

Achtung: Der Veranstalter kann Ihnen die Teilnahme verweigern, wenn in Bezug auf die Veranstaltung bzw. ihre Durchführung Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit bestehen. Unter der gleichen Voraussetzung kann Ihnen die zuständige Stelle die Teilnahme an der Veranstaltung untersagen.

Wenn Sie als Teilnehmer zugelassen werden, verpflichten Sie sich, die in der Regel in den öffentlich-rechtlichen Teilnahmebedingungen (z.B. einer Kommune) oder in den privatrechtlich vereinbarten (vertragsrechtlichen) Bestimmungen enthaltenen Vorschriften des Veranstalters zur Durchführung der Veranstaltung zu befolgen. Beispielsweise können die Maße des Standes vorgeschrieben sein oder von jeder Teilnehmerin oder jedem Teilnehmer Maßnahmen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher verlangt werden.

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie sich zur Teilnahme an der Veranstaltung anmelden. Die Anmeldeformalitäten können jedoch von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein. Viele Veranstalter bieten Anmeldeformulare an.

Tipp: Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren und zu den (öffentlich-rechtlichen oder vertragsrechtlichen) Teilnahmebedingungen finden Sie in der Regel in den Veranstaltungsbedingungen, die vom Veranstalter veröffentlicht werden.

Fristen

Für jede Veranstaltung gelten unterschiedliche Anmeldefristen. Diese erfahren Sie direkt beim Veranstalter.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie mit Ihrer Anmeldung einreichen müssen, ist von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich. Klären Sie die Frage der notwendigen Nachweise direkt mit dem Veranstalter.

Kosten

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung fallen unterschiedliche hohe Gebühren an (z.B. Mietgebühren für Standplätze). Erkundigen Sie sich beim Veranstalter.

Sonstiges

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten auf Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen und Märkten), beispielsweise als Makler, als Finanzanlagenvermittler oder als Versicherungsberater, gelten bestimmte Vorschriften der Gewerbeordnung zum stehenden Gewerbe entsprechend; sie betreffen beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung oder Pflichten bei der Ausübung des betreffenden Gewerbes.

Zuständigkeit

der Veranstalter

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.10.2019 freigegeben.