Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

Zur Datenschutzerklärung

Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

EU-Recht im Ausland klären

  • Wenn eine Behörde sich nicht an EU-Recht hält und dadurch Hindernisse entstehen, kann SOLVIT helfen.
  • SOLVIT ist ein Netzwerk.
  • Die Probleme müssen in einem konkreten Einzelfall durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch eine Behörde eines anderen EU-Staates entstanden sein.
  • Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT helfen kann:
    • Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen
    • Visa und Aufenthaltsrechte
    • Handel und Dienstleistungen (Unternehmen)
    • Fahrzeuge und Führerscheine
    • Familienleistungen
    • Renten
    • Arbeit im Ausland
    • Leistungen bei Arbeitslosigkeit
    • Krankenversicherung
    • Zugang zu Bildung
    • grenzüberschreitender Kapitalverkehr und grenzüberschreitende Zahlungen
    • Mehrwertsteuererstattung
  • Online Antrag möglich
  • Hilfe innerhalb von 10 Tagen
  • Beschwerde bei SOLVIT hat informellen Charakter und ersetzt kein bereits laufendes Verfahren

Voraussetzungen

  • Ihre Rechte als EU-Bürger/-in oder Unternehmen wurden von Behörden in einem anderen EU-Land verletzt
  • Sie haben den Fall noch nicht vor Gericht gebracht (wenn Sie bisher nur eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht haben, kann SOLVIT tätig werden).

Verfahrensablauf

Sie erreichen SOLVIT hauptsächlich über das Internet. Melden Sie Ihr Anliegen, indem Sie Ihre Beschwerde online an SOLVIT übermitteln.

Alternativ können Sie auch das SOLVIT-Formular ausfüllen und es per E-Mail oder Post an die deutsche SOLVIT Stelle senden.

Bitte fügen Sie auch Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente bei.

  • Ihr Fall wird von 2 SOLVIT-Stellen bearbeitet:
    • Ihrer SOLVIT-Stelle vor Ort – Heimatstelle
    • der SOLVIT-Stelle in dem Land, in dem das Problem aufgetreten ist – federführende Stelle.
  • Sobald Sie Ihr Problem an SOLVIT übermittelt haben, geht die Heimatstelle wie folgt vor:
    • Sie nimmt innerhalb einer Woche mit Ihnen Kontakt auf und bittet gegebenenfalls um weitere Informationen.
    • Sie prüft, ob Ihr Fall in den Zuständigkeitsbereich von SOLVIT fällt.
    • Sie stellt alle Unterlagen zusammen und leitet sie an die federführende Stelle weiter.
    • Die Heimatstelle informiert Sie regelmäßig über den aktuellen Stand. Zögern Sie aber nicht, dort nachzufragen, wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Fall vorankommt.
  • Sobald die federführende Stelle alle Unterlagen zu Ihrem Fall erhalten hat, geht sie wie folgt vor:
    • Sie bestätigt innerhalb einer Woche, ob sie den Fall übernimmt oder nicht.
    • Sie versucht, gemeinsam mit der Behörde, die Ihnen Schwierigkeiten bereitet, eine Lösung zu finden.
    • Die federführende Stelle versucht, Probleme innerhalb von 10 Wochen nach Übernahme des Falls zu lösen.

Fristen

keine

Unterlagen

Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente

Bearbeitungsdauer

rund 10 Wochen

Zuständigkeit

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.09.2018 freigegeben.