Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Schadensausgleich im Strafverfahren beantragen

Ihnen ist durch eine Straftat Schaden entstanden?

Als Opfer können Sie diesen Schaden im Strafverfahren geltend machen.
Das Strafgericht entscheidet im Rahmen des Strafurteils auch über den zivilrechtlichen Anspruch (Adhäsionsverfahren). Dadurch sparen Sie eine weitere Klage vor einem Zivilgericht.

Hinweis: Dieses Recht steht auch den Erben des Opfers zu.

Das Strafgericht entscheidet nicht über den Ausgleich, falls es die angeklagte Person für nicht schuldig hält. Dasselbe gilt, wenn der geltend gemachte Anspruch nach Auffassung des Strafgerichts nicht besteht. Das Opfer kann seine Ansprüche dann vor einem Zivilgericht geltend machen.
Dies ist auch möglich, wenn das Strafgericht im Adhäsionsverfahren nur einen Teil des geltend gemachten Anspruchs zuerkennt.

Voraussetzungen

  • Der Anspruch darf noch nicht anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden sein.
  • Der oder die Angeklagte muss zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt gewesen sein.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Adhäsion

  • schriftlich bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft stellen oder
  • von Urkundsbeamten oder Urkundsbeamtinnen des Gerichts aufnehmen lassen oder
  • in der Hauptverhandlung mündlich vortragen.

Hinweis: Ein Anwalt oder eine Anwältin ist für die Antragstellung nicht erforderlich.

In Ihrem Antrag müssen Sie deutlich darlegen, was (Gegenstand) Sie von der angeklagten Person erwarten und warum (Grund). Der Antrag sollte außerdem die Beweismittel enthalten. Sie müssen keinen festen Betrag für die Höhe des Schmerzensgeldes nennen. Das Gericht wird die Höhe festlegen.

Hinweis: Sie können den Antrag bis zur Verkündung des Urteils zurücknehmen.

Das Strafgericht entscheidet im Rahmen des Strafurteils über den zivilrechtlichen Anspruch, der im Adhäsionsantrag geltend gemacht wurde.
Sie erhalten eine Abschrift des Urteils und auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung.

Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass der Antrag unzulässig oder unbegründet ist, sieht es durch Beschluss von einer Entscheidung ab.

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig ein.

Unterlagen

Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, beispielsweise:

  • Rechnungen
  • Gutachten

Kosten

Ihnen können in dem Verfahren Auslagen, etwa für die Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, entstehen.
Auch bei Gericht können durch Ihren Antrag höhere Kosten verursacht werden.
Gibt das Gericht Ihrem Antrag statt, hat der oder die Angeklagte auch diese Kosten zu tragen.
Andernfalls entscheidet das Gericht, wer die entstandenen Auslagen tragen muss.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung des Gerichtes hängt von Ihrer Antragstellung im Verfahren ab.

Zuständigkeit

das für das Strafverfahren zuständige Gericht

Freigabevermerk

Stand: 06.12.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg