Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Europäisches Verfahren für geringe Forderungen einleiten

Mit diesem Verfahren können Sie in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks eine Forderung durchsetzen.

Die so erlangten Titel werden in der ganzen EU leichter anerkannt und vollstreckt. Das gilt nicht für Dänemark.

Voraussetzungen

  • Die Forderung ist nicht höher als 5.000 Euro, berechnet ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht. Auch Ansprüche, die nicht auf die Zahlung von Geld gerichtet sind (etwa Ansprüche auf Lieferung von gekauften Waren), können Sie geltend machen, solange der Streitwert 5.000 Euro nicht überschreitet.
  • Ihr Anspruch sollte auf einem Vertrag beruhen (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Vertrag über Dienstleistungen, nicht aber: Arbeitsvertrag). Für andere Ansprüche kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ausgeschlossen sein. Ansprüche wegen der Verletzung von Rechtsgütern außerhalb einer Vertragsbeziehung können Sie geltend machen, wenn es nicht um eine Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte geht.
  • Ihr Zahlungsanspruch muss sich aufgrund einer "grenzüberschreitenden Rechtssache" im Zivil- und Handelsbereich ergeben. Dies ist der Fall, wenn Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin im EU-Ausland (außer Dänemark) wohnt.

Verfahrensablauf

Leiten Sie das Verfahren schriftlich ein.

Nutzen Sie dafür das Formular A - Klageformblatt. Sie können es auch online ausfüllen.

Dabei müssen Sie Angaben zu den Parteien und zur Art und zur Höhe des Anspruchs machen, die Klage begründen sowie die Beweismittel angeben und wenn hilfreich auch beifügen, gegebenenfalls mit Übersetzung.

Achtung: Das Formular muss in der Landessprache des Gerichts ausgefüllt werden, bei dem Sie Ihre Klage einreichen.

Sie können die Klage ohne einen Anwalt erheben.

Hinweis: Das Formular ist in mehreren Sprachen erhältlich. Wenn Sie das Formular online ausfüllen möchten, können Sie in der oberen Leiste die gesuchte Sprache eingeben. Wenn Sie das Formular herunterladen wollen, können Sie die gesuchte Sprache nach einem Klick auf das Symbol unter der Rubrik "Leeres Formular herunterladen" auswählen.

Ob Sie den Antrag z.B. online, mit der Post oder Fax übermitteln können, kann je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein und erfahren Sie im "Europäischen Justizatlas für Zivilsachen" unter der Rubrik "Geringfügige Forderungen". Wählen Sie dazu auf der rechten Seite den Mitgliedstaat aus, in dem Sie den Antrag einreichen wollen.

Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt, wenn nicht das Gericht oder eine der Parteien eine mündliche Verhandlung möchte.

Haben Sie die Klage ordnungsgemäß erhoben, füllt das Gericht ein Antwortformblatt aus und stellt dem oder der Beklagten innerhalb von 14 Tagen eine Kopie des Klageformblatts zusammen mit dem Antwortformblatt zu. Der oder die Beklagte hat innerhalb von 30 Tagen zu antworten, indem er oder sie einen hierfür vorgesehenen Teil des Antwortformblatts ausfüllt.

Das Gericht muss innerhalb von 14 Tagen eine Kopie der Antwort an den Kläger absenden.

Es urteilt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Antwort des oder der Beklagten, wenn eine Antwort eingeht, oder fordert die Parteien schriftlich zu weiteren Angaben auf, führt eine Beweisaufnahme durch oder lädt die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung vor. Dadurch können Reisekosten auf Sie zukommen.

Findet eine mündliche Verhandlung statt, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen Rechtsbeistand nicht verpflichtend. Ab einem Beschwerdewert von über 600 Euro findet gegen ein in Deutschland erlassenes Urteil die Berufung nach der Zivilprozessordnung statt.

Fristen

keine

Hinweis: Ihr Zahlungsanspruch sollte noch nicht verjährt sein.

Unterlagen

Beweismittel, wenn hilfreich

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Recht des Staates, in dem sich das zuständige Gericht befindet. In Deutschland entsprechen sie denen eines gewöhnlichen Zivilverfahrens und sind abhängig vom Streitwert.

Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen und Reisekosten anfallen.

Bezugsort

Wählen Sie im "Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen" unter dem Stichwort "zuständige Gerichte" den Mitgliedstaat und die Kommune mit Postleitzahl aus, in denen der Schuldner oder die Schuldnerin wohnt, dann wird Ihnen das dort zuständige Gericht angezeigt.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

  • im EU-Ausland: das je nach Wohnsitzland des Schuldners oder der Schuldnerin zuständige Gericht
  • in Deutschland (für Antragstellende mit Wohn- und/oder Geschäftssitz in anderen EU-Mitgliedstaaten): das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners oder der Schuldnerin befindet

Hinweis: ausführliche Darstellung der gerichtlichen Zuständigkeit nach Gemeinschaftsrecht

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

08.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg