Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Hinweis:

  • Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie der Rentenversicherung jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes bekannt geben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Alter: je nach Geburtsjahr und Geschlecht unterschiedlich
  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Renten möglich:
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Altersrente für Frauen
    • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Im Beratungsgespräch können Sie klären,

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen und
  • mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen.

Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.

Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.

Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Die Formulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können den Antrag auch online stellen.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Fristen

Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft

Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich eine neue besondere Rentenauskunft erstellen lassen.

Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen.

Unterlagen

  • ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Krankheitszeiten

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise drei Monate nach Antragstellung.

Tipp: Stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate bevor Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. So erhalten Sie gleich im Anschluss an Ihre Beschäftigung Ihre Rente.

Sonstiges

Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).

Zuständigkeit

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

Freigabevermerk

13.12.2023 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg