Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Lohnsteuer anmelden und bescheinigen

Als Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer vom Arbeitslohn Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbehalten.

Die Beträge müssen Sie nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen berechnen, die in der Datenbank der Finanzverwaltung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind und von Ihnen abgerufen werden müssen.

Am Ende jedes Anmeldungszeitraums müssen Sie die Abzugsbeträge aller beschäftigten Personen in einer Lohnsteuer-Anmeldung zusammenfassen, elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln und dorthin überweisen. Einen Steuerbescheid erhalten Sie nicht.

Anmeldungszeitraum können sein

  • der Kalendermonat,
  • das Quartal oder
  • das Kalenderjahr.

Das hängt von der Höhe der zu zahlenden Steuer ab.

Am Jahresende müssen Sie zusätzlich die Daten des gesamten Kalenderjahres übermitteln, ausdrucken und als elektronische Lohnsteuerbescheinigung der beschäftigten Person geben.

Achtung: Der Arbeitslohn von Teilzeitkräften und Aushilfen kann unter bestimmten Voraussetzungen einer pauschalen Besteuerung unterliegen. Wenn Sie beispielsweise einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Rahmen eines sogenannten Minijobs beschäftigen, müssen Sie die pauschalen Beiträge zur Lohnsteuer sowie zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung nicht beim Finanzamt, sondern bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden.

Voraussetzungen

  • Sie sind Unternehmer,
  • beschäftigen andere Personen in Vollzeit oder Teilzeit und
  • die Versteuerung des Arbeitslohns unterliegt nicht einer pauschalen Besteuerung (z.B. Minijob von maximal 538 Euro (2023: 520 Euro Arbeitslohn im Monat).

Verfahrensablauf

Lohnsteueranmeldung

Schicken Sie die Zusammenfassung elektronisch mithilfe der von Ihnen benutzten Software an die zuständige Stelle. Das notwendige Signaturzertifikat erhalten Sie kostenlos auf Elster.de, wenn Sie sich dort einmalig registrieren. Für die Registrierung/Anmeldung bei “Mein Elster“ stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Für jede beschäftigte Person müssen Sie ein Lohnkonto für das jeweilige Kalenderjahr führen. Darin sind unter anderem Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns sowie die einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzutragen.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Am Jahresende müssen Sie den Arbeitslohn und die Steuer- und Sozialversicherungsbeträge im Lohnkonto zusammenrechnen. Übermitteln Sie diese elektronisch an die Finanzverwaltung mithilfe des von Ihnen verwendeten Programms. Nachdem die Finanzverwaltung die Übermittlung der Daten bestätigt hat, drucken Sie die Daten aus und händigen Sie sie der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer aus.

Eine Ausnahme gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Minijobberinnen und Minijobber in ihrem Privathaushalt beschäftigen. Informieren Sie sich dazu bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Lohnsteueranmeldung

Anmeldung und Überweisung der Beträge an das Finanzamt müssen zu folgenden Terminen erfolgen:

  • monatlich bis zum 10. des Folgemonats, wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 5.000 Euro betrug
  • vierteljährlich bis zum 10. des auf das jeweilige Vierteljahr folgenden Monats (z.B. für das erste Kalendervierteljahr am 10. April), wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr über 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betrug
  • jährlich bis zum 10. Januar des Folgejahres, wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 Euro betrug

Im Jahr der Betriebseröffnung ist die auf einen Jahresbetrag umgerechnete, für den ersten vollen Kalendermonat nach der Eröffnung abzuführende Lohnsteuer maßgebend, ausgehend vom Steuerbetrag im ersten vollen Kalendermonat nach der Eröffnung.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung übermitteln.

Unterlagen

Keine

Kosten

Dienstleistungen und Software von Fremdanbietern müssen Sie bezahlen.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Sonstiges

Die Finanzverwaltung überprüft Ihre Lohnsteuerberechnungen im Rahmen von separaten Außenprüfungen.

Stehen Ihnen keine technischen Möglichkeiten für das Internet zur Verfügung, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Zur einfacheren Abwicklung können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG)

  • § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
  • § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzuges

Abgabenordnung (AO)

  • § 93c Datenübermittlung durch Dritte
  • § 149 Abgabe der Steuererklärungen
  • § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

Zuständigkeit

Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.12.2023 Oberfinanzdirektion Karlsruhe, als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg.