Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Zuwendung für Landärztin / Landarzt beantragen

Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu 30.000 Euro Landesförderung.

Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.

Es können gefördert werden:

  • die Übernahme eines bestehenden Praxissitzes
  • die Neuerrichtung einer Praxis
  • die Errichtung einer Zweigpraxis
  • die Anstellung eines Arztes / einer Ärztin

Voraussetzungen

Sie haben vor, eine vertragsärztliche Tätigkeit in einem Fördergebiet des Förderprogramms Landärzte aufzunehmen. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit oder ein Anstellungsverhältnis handelt.

Fördergebiete sind Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft gesichert ist.

Im Einzelnen müssen Sie:

  • eine Zulassung in einem Fördergebiet erhalten (bzw. Ihr/e Angestellte) als
    • Hausärztin oder Hausarzt,
    • Kinderärztin oder Kinderarzt
    • hausärztliche Internistin oder hausärztlicher Intenist
  • bei Errichtung einer Zweigpraxis („Nebenbetriebsstätte“) die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten und
  • innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt, Kinder- und Jugendärztin oder Kinder- und Jugendarzt bzw. hausärztlich tätige Internistin oder Internist im Fördergebiet aufnehmen und
  • an der Telematikinfrastruktur teilnehmen oder einen Nachweis über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur vorlegen sowie
  • die Bereitschaft haben, sich bei gegebenenfalls im Zulassungsbereich bestehenden sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten oder -modellen aktiv einzubringen.

Verfahrensablauf

1. Antragsstellung

  • Nutzen Sie den Onlineantrag.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung in Ihr Servicekonto-Postfach.
  • Die weitere Kommunikation wie etwa bei Rückfragen führt die zuständige Stelle mit Ihnen danach per E-Mail oder per Servicekonto.

2. Zuwendungsbescheid

  • Wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen und noch nicht alle Fördergelder aufgebraucht sind, erhalten Sie per E-Mail oder per Post einen Zuwendungsbescheid.
  • Damit anerkennt die zuständige Stelle, welche der von Ihnen beabsichtigten Ausgaben gefördert werden können, zum Beispiel Praxiskauf, Praxisausstattung, Ausgaben für IT.

3. Projektbeginn

  • Sobald Sie den Bescheid erhalten haben, dürfen Sie Leistungsverträge abschließen wie zum Beispiel Mietverträge, Kaufverträge oder Arbeitsverträge.

4. Mittelabruf

  • In der Regel innerhalb von 9 Monaten nach Projektbeginn können Sie sich die Zuwendung auszahlen lassen. Dazu füllen Sie das mit dem Zuwendungsbescheid erhaltene Formular "Mittelanforderung" aus. Dieses schicken Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.
  • Damit weisen Sie nach, dass Sie die im Förderantrag angegebenen Fördervoraussetzungen auch tatsächlich erfüllt haben.
  • Die zuständige Stelle prüft diese Unterlagen und überweist Ihnen das Geld.

5. Verwendungsnachweis

  • Wenn Sie die Ausgaben getätigt haben, weisen Sie der zuständigen Stelle durch Vorlage der Originalrechnung per Post oder, wenn sie Ihnen nur elektronisch vorliegt, per E-Mail nach, in welcher Höhe und wofür bei Ihnen Kosten angefallen sind.
  • Die zuständige Stelle prüft vor allem, ob es sich bei diesen Ausgaben um die durch den Bewilligungsbescheid anerkannten förderfähigen Kosten handelt.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Stelle auf Sie zu.

Fristen

Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Landarztförderung mindestens vier Wochen, bevor Sie Leistungsverträge abschließen.

Bitte beachten Sie:

Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie Leistungsverträge unterzeichnet haben, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Leistungsverträge sind zum Beispiel Praxisübernahme-, Kauf-, Miet- oder Arbeits- beziehungsweise Anstellungsverträge.

Unterlagen

Für den Onlineantrag: keine

Für den späteren Mittelabruf:

  • Zulassungsbescheid für Ihre Gemeinde
  • Pacht- oder Kaufvertrag für Ihre Praxis
  • Drittmittelnachweis, falls Sie auch von dritter Seite eine finanzielle Unterstützung oder Förderung für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit erhalten,
  • Anstellungsvertrag, wenn die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes gefördert werden soll

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Etwa vier Wochen, im Einzelfall auch länger

Sonstiges

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.

Zuständigkeit

Das Sozialministerium Baden Württemberg

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch im Onlineantrag.

Freigabevermerk

09.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg