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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Device Identifier
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Palais Landenberg Rathaus
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Anmeldung

 

Wenn Sie zu der Auffassung gelangt sind, dass Ihre Erfindung die genannten Kriterien und Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie eine Patentanmeldung vorbereiten.

Hinweis: Wenn Sie ein Patent anmelden wollen, können Sie dies selbst tun. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe einer Patentanwältin oder eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Sie sollten hierbei jedoch bedenken, dass Fehler beim Verfassen der Patentschrift in der Regel nur unter Verlust des zeitlichen Ranges der Erfindung oder gar nicht zu korrigieren sind. Falls Sie beabsichtigen, die Erfindung auch im Ausland anzumelden, sollten Sie möglichst gleichzeitig eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt hinzuziehen. Haben Sie keinen Wohnsitz, Sitz oder keine Niederlassung in Deutschland, müssen eine als Rechts- oder Patentanwältin oder Rechts- oder Patentanwalt zugelassene Vertretung bestellen. Diese können auch Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein.

Tipp: Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen.

Bevor Sie eine Anmeldung vornehmen, sollten Sie eine Vorstellung davon haben, wie Sie Ihre Erfindung verwerten wollen (z.B. verkaufen, im eigenen Unternehmen einsetzen oder eine oder mehrere Lizenzen vergeben). Patente sind mit Gebühren verbunden, die sich gerade für Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder und kleine Unternehmen nicht lohnen, wenn keine realistische Vorstellung zur Verwertung der Erfindung vorhanden ist.

Wie Sie bei einer Patentanmeldung vorgehen müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten Ihnen entstehen, können Sie in der Verfahrensbeschreibung "Patentanmeldung" nachlesen.

Hinweis: Ein Patent, das Sie in Deutschland anmelden, gilt nur hier. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, in anderen Ländern ein Patent anzumelden oder eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale Patentanmeldung vorzunehmen. Damit können Sie in mehreren Ländern gleichzeitig Schutz erlangen. Sofern es sich dabei um Nachanmeldungen der gleichen Erfindung handelt, müssen Sie dies innerhalb eines Jahres zur Wahrung des zeitlichen Ranges der Erstanmeldung tun. Bei der Entscheidung, für welche Länder Sie für Ihre Erfindung Patentschutz anstreben, sollten Sie - neben finanziellen Aspekten - vor allem berücksichtigen, wo Sie die Erfindung vermarkten wollen und wo wichtige Konkurrenzunternehmen ansässig oder tätig sind.

Tipp: Ausführliche Hinweise finden Sie auch im "Merkblatt für Patentanmelder" des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder direkt vor Ort beim Informationszentrum Patente in Stuttgart. Von den Internetseiten des DPMA können Sie auch die jeweiligen Anmeldeformulare downloaden.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz-und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.08.2015 freigegeben.