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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Palais Landenberg Rathaus
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Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen

 

Gesellschaften und Organisationen von freiberuflich Tätigen in Berufen mit Zulassungsvoraussetzungen müssen, um bestimmte Berufsbezeichnungen in ihrem Namen verwenden zu können, neben den allgemeinen Gründungsvoraussetzungen zusätzliche gesetzliche Vorschriften einhalten. Beispiele dafür sind:

  • Architektin oder Architekt
    Die Bezeichnung "Architektin" oder "Architekt" oder eine entsprechende Wortverbindung im Namen einer Partnerschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden. Bei Partnerschaften muss mindestens ein Mitglied der Partnerschaft in der Architektenliste eingetragen sein. Eine GmbH darf die Bezeichnung nur dann in ihrem Namen aufführen, wenn mindestens ein Viertel der Stimmanteile Gesellschaftern gehört, die Architektinnen oder Architekten sind, die Gesellschaft nur Berufsaufgaben von Architektinnen und Architekten erfüllt und die Gesellschaft bei der Architektenkammer eingetragen ist.
  • Rechtsanwaltsgesellschaft
    Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, führen den Namen "Rechtsanwaltsgesellschaft", wenn sie als solche bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen ist. Geschäftsführer und Gesellschafter sind ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Bei der Namensgebung ist zu beachten, dass mindestens der Name eines Gesellschafters neben der Bezeichnung aufgeführt sein muss.
  • Steuerberatungsgesellschaft
    Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können die Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" führen, wenn sie durch die Steuerberaterkammer anerkannt werden. Die Mitglieder des Vorstands, die Geschäftsführer oder die Gesellschafter sind in der Regel Steuerberaterinnen oder Steuerberater. Sie können aber beispielsweise auch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte sein.
  • Umweltgutachterorganisation
    Eine akkreditierte Umweltgutachterorganisation darf die Bezeichnung "Umweltgutachter" im Namen führen, wenn mindestens ein Drittel der persönlich haftenden Gesellschafter oder Partner, Geschäftsführer oder der Vorstandsmitglieder als Umweltgutachterinnen oder Umweltgutachter zugelassen sind oder die Gesellschaft aus einer Umweltgutachterin oder einem Umweltgutachter und Mitarbeitenden mit Fachkenntnisbescheinigungen besteht. Die Zulassung muss von der zuständigen Zulassungsstelle erteilt werden
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE), Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können die Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" führen, wenn sie durch die Wirtschaftsprüferkammer anerkannt werden. Die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsführer, der persönlich haftenden Gesellschafter, der geschäftsführenden Direktoren oder der Partner müssen Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer oder in der EU zugelassene Abschlussprüferinnen oder Abschlussprüfer sein. Daneben können beispielsweise auch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen oder Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte die Gesellschaft gesetzlich vertreten. Neben der Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" müssen zusätzlich auch die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe aufgeführt werden (Ausnahme: Partnerschaftsgesellschaft).
 

Freigabevermerk

 

09.05.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg