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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Palais Landenberg Rathaus
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Eigenhändiges Testament

 

Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament. Grundsätzlich kann es jede volljährige Person selbst erstellen. Die Mitwirkung anderer Personen oder staatlicher Stellen ist nicht erforderlich. Das Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die Errichtung ist nicht mit Kosten verbunden.

Hinweis: Eine Ausnahme bildet das gemeinschaftliche Testament zwischen Ehe- oder Lebenspartnern. Für die Änderung oder den Widerruf eines solchen Testaments gelten besondere Regelungen.

Das eigenhändige Testament können Sie zu Hause oder an jedem anderen beliebigen Ort aufbewahren. Bedenken Sie jedoch, dass das Testament nach Ihrem Tod gefunden werden sollte. Um zu vermeiden, dass Ihr Testament verloren geht, gibt es die Möglichkeit der besonderen amtlichen Verwahrung durch das zuständige Amtsgericht.

Bei der Errichtung des eigenhändigen Testaments müssen Sie Folgendes beachten:

  • Sie müssen volljährig, lesefähig und testierfähig sein. Die Testierfähigkeit besitzen Sie, wenn Sie selbstbestimmt handeln und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können. Dies kann auch schon im Alter von 16 Jahren der Fall sein, allerdings besteht dann nur die Möglichkeit, ein öffentliches Testament zu errichten.
  • Sie müssen einen ernstlichen Testierwillen besitzen, das heißt, Sie müssen sich darüber im Klaren sein, ein Testament zu verfassen und sich auch seiner rechtsverbindlichen Wirkung bewusst sein. Dieses müssen Sie auch zum Ausdruck bringen. Durch Überschriften wie "Testament" oder "Mein Letzter Wille" können Sie beispielsweise deutlich machen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht bloß um einen Entwurf handelt.
  • Das eigenhändige Testament muss von Anfang bis Ende eigenhändig - also handschriftlich - geschrieben und unterschrieben werden. Durch Schreibmaschine, Computer oder Diktat verfasste Testamente sind unwirksam. Die Unterschrift des Erblassers muss stets aus Vor- und Zunamen bestehen und am Ende des Textes stehen. Wichtig ist auch, dass das Testament lesbar ist. Sind einige Teile des Testaments unlesbar, kann es passieren, dass die dort enthaltenen Verfügungen unwirksam sind.
  • Zusätzlich ist es sinnvoll, Ort und Datum hinzuzufügen. Für den Fall, dass Sie im Laufe der Jahre mehrere Testamente errichten, kann auf diese Weise festgestellt werden, welches Testament das letztgeschriebene und somit gültige ist.
  • Sie können nachträgliche Änderungen an Ihrem Testament durchführen. Bei der Durchführung der Änderungen müssen Sie die gleichen Formvorschriften wie bei der Errichtung beachten.

Für den Fall, dass das Testament ungültig ist, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Hinweis: Für die Testamentsgestaltung ist es ratsam, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Notarin oder einen Notar hinzuzuziehen. Diese können Sie über Ihre erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten umfassend beraten. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Wille im Todesfall zutreffend ermittelt und umgesetzt werden kann.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 18.06.2024 freigegeben.