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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
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Schichtarbeit

 

Um ihre Produktions-, Service- und Ansprechzeiten zu verlängern, setzen viele Unternehmen auf Schichtarbeit. Dabei wird die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter in wechselnde Zeitabschnitte unterteilt. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter nicht nur zu unterschiedlichen Zeiten beginnt und endet, sondern eventuell die tägliche Arbeitszeit auch unterschiedlich lang sein kann.

Auf diese Weise kann die tägliche Betriebszeit in unterschiedliche Zeitabschnitte unterteilt werden, wobei jeweils eine Gruppe von Schichtarbeitern durch eine andere Gruppe an demselben Arbeitsplatz abgelöst wird.

Im Arbeitszeitgesetz sind Nachtarbeitnehmer definiert als Arbeitnehmer, die normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit zu leisten haben. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Für solche Nacht- und Schichtarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz neben den allgemein geltenden Vorschriften zusätzliche Schutzvorschriften vor: So ist etwa der Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit auf vier Wochen verkürzt und den Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmern haben Anspruch auf besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen. Zudem ist grundsätzlich die Nacht- und Schichtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten.

Bei der Gestaltung von Schichtarbeitssystemen nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es zahlreiche Variationsmöglichkeiten:

  • Der regelmäßige Wechsel zwischen Früh- und Spätschichten sollte in nicht zu langen Abständen erfolgen, um die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen und die Belastung der Mitarbeiter nicht zu groß werden zu lassen.
  • Der Frühschichtbeginn sollte nicht zu früh beginnen.
  • Die Schichten sollten vorwärts rollieren.
  • Es sollten keine ungünstigen Schichtfolgen (z.B. Nachtschicht - Freischicht - Frühschicht) entstehen, so dass immer genügend Freizeit zwischen zwei Schichten möglich ist.
  • Es sollte keine einzelnen Arbeitstage geben, die Freizeitblöcke unterbrechen.
  • Schichtpläne sollten übersichtlich und vorhersehbar sein, um die Freizeit der Mitarbeiter planbar zu machen.
  • Die Länge der Schichten sollte an die Arbeitsbelastung des Arbeitsplatzes angepasst sein.
  • Es sollten zusammenhängende Wochenend- oder Freizeitblöcke angestrebt werden.
  • Es sollten keine sogenannten Schaukelschichten entstehen, bei denen sich z.B. Frühschicht und Spätschicht immer abwechseln.
  • Die Mitarbeiter sollten in ihren Schichten immer mit den gleichen Kollegen zusammenarbeiten.
  • Pro Arbeitnehmer sollten maximal drei Nachtschichten aufeinander folgen, um die Gesundheit nicht allzu sehr zu belasten. Darüber hinaus sollte auf die Nachtschichtphase eine mindestens 24-stündige Freischicht folgen.
  • Zusätzliche Belastungen sollten mehr als bei allen anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen durch Freizeit ausgeglichen werden.
  • Freie Tage sollten im Block und möglichst am Wochenende genommen werden.
  • Starre Schichtsysteme sollten zur Erhaltung der Flexibilisierung vermieden werden.
  • Die persönlichen Interessen der Arbeitnehmer sollten nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
 

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

 

Stand: 21.07.2021

Verantwortlich: WirtschaftsministeriumBaden-Württemberg