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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

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  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
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Weibliche Genitalverstümmelung

 

Genitalverstümmelung ("Female Genital Mutilation_Cutting" - FGM_C) ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt werden.

Solche Eingriffe werden vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter ausgeführt, in den meisten Fällen vor Beginn oder während der Pubertät. Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen dieser Praktik können schwere psychische, physische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung.

Folgen der Genitalverstümmelung

Die Geschlechtsteile werden meist unter unhygienischen Bedingungen von Beschneiderinnen ohne medizinische Ausbildung, ohne Betäubung und gegen den Willen des Opfers beschnitten. Die körperlichen und seelischen Folgen sind vielfältig und belasten das Opfer ein Leben lang. Zu den Folgen zählen beispielsweise:

  • chronische Entzündungen und Schmerzen
  • Verletzung benachbarter Organe
  • Probleme bei Geburten, Menstruation und Sexualität
  • schwere Schädigungen Neugeborener
  • erhöhtes Risiko für HIV und andere Infektionen
  • schwerer Schock und lebenslange posttraumatische Belastungsstörungen
  • Tod durch Verbluten oder Infektionen

Rechtslage in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist die genitale Verstümmelung bei Mädchen und Frauen strafbar. Das gilt auch für den Versuch.

Hat die Frau oder das Mädchen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist die Verstümmelung auch dann strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. In den meisten Fällen von Genitalverstümmelungen ist die Familie des Opfers für die Tat mitverantwortlich. Daher ist es für die meist minderjährigen Opfer besonders schwierig, Strafanzeige zu erstatten. Hier lebende Mädchen und Frauen sind oft gefährdet, im Ausland verstümmelt zu werden.

Achtung: Genitalverstümmelung ist immer ein illegaler Eingriff, auch wenn er auf Wunsch des Opfers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen ausgeführt wird!

Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben und in diesem festgeschrieben, dass weibliche Genitalverstümmelung eine schwere Menschenrechtsverletzung ist. Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit, auch bei einer Durchführung im Ausland. Der Schutzbrief sollte bei Reisen im Reisepass mitgeführt werden und hat zum Ziel die betroffenen Mädchen und Frauen vor einer Genitalverstümmelung bei Reisen in Ihre Herkunfstländer zu schützen.

Wenn Sie selbst Opfer von Genitalverstümmelung wurden oder davon bedroht sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

 

Freigabevermerk

 

02.10.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg